Schülerfahrausweise

ACHTUNG: NEU!

Für das Schuljahr 2021/22 müssen die Fahrausweise nur für die SchülerInnen beantragt werden, die neu in die 1. und 7. Klassen aufgenommen werden sowie für alle, die einen befristeten Fahrausweis oder noch gar keinen Fahrausweis haben und es somit ein Erstantrag ist oder wenn es sich um Umzug oder Schulwechsel handelt. Die schon genehmigten Anträge aus dem laufenden Schuljahr 2020/21 behalten ihre Gültigkeit jeweils bis zum Ablauf des Bildungsganges, d. h. in der Grundschule bis Ende der 6. Klasse und in der Oberschule bis Ende der 10. Klasse (diese Schüler erhalten im Sommer einen neuen Fahrausweis ohne neuen Antrag)!

Die Anträge auf Schülerfahrausweis für das Schuljahr 2021/2022 (Antrag A) sollten bis spätestens zum 08.04.2022 in der Kreisverwaltung eingegangen sein (außer für die kommenden 1. und 7. Klassen!).

Für Schülerinnen und Schüler, die in die 1. Klasse aufgenommen werden bzw. den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 bzw. von Klasse 10 in Klasse 11), gilt eine Antragsfrist, die Sie von der Schule erfahren. Beachten Sie bitte auch hier, dass Sie die Anträge durch die Schule abstempeln lassen müssen und dies ist nur bis zum Beginn der Sommerferien möglich, also reichen Sie bitte die Anträge mit Passfoto für die zukünftigen 1. und 7. Klassen nach Erhalt Ihres Aufnahmebescheides bis spätestens 06.07.2022 im Sekretariat der Schule ein, damit diese noch rechtzeitig bearbeitet und über die Schulpost an den Landkreis weitergeleitet werden können.

Im Falle einer späteren Antragstellung, bei unvollständig ausgefüllten Anträgen bzw. nicht beschrifteten Passbildern können die rechtzeitige Bearbeitung und damit die termingerechte Bereitstellung der Schülerfahrausweise bzw. die Organisation der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht gewährleistet werden.

Bei Anträgen von ausländischen Kindern muss eine Kopie des aktuellen Aufenthaltsnachweises mitgeschickt werden (Antragstellung jedes Schuljahr), bei Verlängerungen im laufenden Schuljahr ist nur der aktuelle Aufenthaltsnachweis nachzureichen.

Nach § 7 Abs. 1 werden zukünftig nur Schülerfahrausweise bei Antragstellung bis 31. Oktober des jeweils laufenden Schuljahres ausgegeben. In besonders begründeten Ausnahmefällen (Wohnort- oder Schulwechsel) kann ein Schülerfahrausweis auch nach dem 31. Oktober beantragt werden.

Aktuelle Fahrpläne der Barnimer Busgesellschaft:

Link: http://www.bbg-eberswalde.de/

Hier finden Sie die Antragsformulare:

Kontakt beim Landkreis

Nachfragen können telefonisch im Strukturentwicklungsamt erfolgen.

Schülerfahrausweise: 03334 214-1254, ...-1259, ...-1266
Schülerspezialbeförderung: 03334 214-1265

Die Anträge sind zu richten an (vorher von der Schule abstempeln lassen!):

Landkreis Barnim
SG Strukturentwicklung
Am Markt 1
16225 Eberswalde

Was tun bei Verlust des Fahrausweises?

Bei Verlust ist grundsätzlich die Barnimer Busgesellschaft, Tel. 03334 52-127, Frau Schmidt oder das Service-Center der BBG, Tel. 03334 235003 zu kontaktieren.