Schulvisitation im Land Brandenburg

Im Schuljahr 2005/2006 wurde die Schulvisitation als externe Evaluation der öffentlichen Schulen im Land Brandenburg eingeführt. Sie ist ein etablierter Bestandteil der Qualitätsentwicklung und gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige Schulentwicklung.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 gilt ein verändertes Verfahren der Visitation. Wichtigste Neuerung ist die Unterscheidung in Basis- und Wahlmerkmalen. Die Schulkonferenz und die Schulaufsicht werden stärker als bisher beteiligt.

Aufgaben der Schulvisitation:

l Bewertung der schulischen Arbeit durch eine unabhängige

Außensicht

  • Impulsgebung für Schul- und Unterrichtsentwicklung über Stärke-Schwächen-Analyse
  • Gewinnung von Informationen, die als Steuerungswissen in Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Schulen einfließen
  • Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht in den staatlichen Schulämtern

Erkenntnisquellen der Schulvisitation:

  • Datenanalyse: Aus der Analyse der schulischen Unterlagen (Schulreport) werden Informationen über die Qualität schulischer Arbeit gewonnen.
  • Befragungen/Interviews: Mit den Akteuren der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern) werden vorab schriftliche Befragungen und vor Ort Gruppeninterviews geführt.
  • Unterrichtsbeobachtungen: Die Überprüfung fachübergreifender Kriterien guten Unterrichts erfolgt durch Unterrichtsbesuche vor Ort

Quelle: Schulvisitation im Land Brandenburg | Bildungsserver berlin-brandenburg.de

 

In unserer Schule wurde am 12.09.2018 die letzte Schulvisitation durchgeführt