Schulordnung der „Schule am Kirschgarten“

1. Allgemeine Grundlagen der Schulgemeinschaft

Alle Beteiligten des unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulbetriebes leisten ihren Beitrag zu einer demokratischen Gestaltung des Schulalltags und übernehmen dafür Verantwortung. Die in der Schulordnung enthaltenen Regeln basieren auf Beschlüssen der Schulkonferenz und auf den gesetzlichen Vorschriften, deren Einhaltungen für die Schule verpflichtend sind. Die Schule als Stätte des Lernens erfüllt folgende Aufgaben:

 

  • Sie achtet die Rechte und Pflichten von Eltern, Schülern, Lehrer und Schulangestellten.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit sowie der geistigen Freiheit und der Entfaltungsmöglichkeit verpflichtet.
  • Die Schüler und Schülerinnen begegnen sich untereinander, dem Lehrerkollegium sowie dem Schulpersonal gegenüber mit Respekt, Höflichkeit und Anstand. Das höfliche Grüßen gehört dazu.
  • Alle Schüler und Erwachsenen sind verpflichtet, mit ihrem Verhalten dazu beizutragen, dass niemand belästigt, behindert oder geschädigt wird und materielle Werte geachtet und erhalten werden.
  • Entstehende Konflikte sind fair und vernünftig zu lösen, dabei haben alle Beteiligten das Recht, demokratische Verfahrensweisen in Anspruch zu nehmen.
  • Alle Schriften, Ton- und Bildträger, Abbildungen oder Darstellungen gegen eine freiheitlich demokratische Grundordnung sowie Kleidung, die im Sinne von Gewaltbereitschaft zur Schau getragen wird, sind verboten (z.B. Springerstiefel, neonazistische Aufdrucke).
  • Es wird keine Form von Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit toleriert.

2. Unterricht und Pausenregelung

2.1. Unterrichtszeiten und Pausenregelungen

Stunde Unterrichtszeit  
1. 8.00 - 8.45  
  8:45 – 8:55 Frühstückspause
2. 8:55 – 9:40  
  20 Min. Hofpause
3. 10.00 – 10.45  
4. 10.55 – 11.40 Unterrichtsblock
5. 11.50 – 12.35  
  30 Min. Hofpause
6. 13.05 – 13.50  
7. 13.55 – 14.40  
8. 14.45 – 15:30  
  • Die kleinen Pausen dienen ausschließlich dem Wechsel der Räume.
  • Hofpausen sind nur die beiden großen Pausen, in denen die Schüler die Unterrichtsräume sowie die Turnhalle verlassen, um diese auf dem Schulhof zu verbringen.
  • Bei Schlechtwetter erfolgt nach dem Abklingeln ein Wechsel in den nächsten Klassenraum, in dem die restliche Pause unter Aufsicht verbracht wird.
  • Auf den Gängen und den Treppen des Gebäudes darf weder gerannt noch getobt werden.
  • Toiletten sind nur in der Pause geöffnet. Die Benutzung der Toilette während des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Lehrers gestattet.
  • Beim Zuspätkommen meldet sich der betroffene Schüler über die Wechselsprechanlage im Sekretariat.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern vor Unterrichtsende ausdrücklich untersagt.
  • Die Cafeteria-Ordnung ist Bestandteil der Schulordnung (siehe Anhang).

2.2. Vor Unterrichtsbeginn

  • Die Schüler dürfen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten.
  • Busschüler, die sich als solche ausweisen, haben die Möglichkeit am „offenen Beginn“ teilzunehmen.
  • Schüler achten selbstständig auf Veränderungen im Vertretungsplan.
  • Bei Witterungsunbilden gelten Sonderregelungen, die von der Schulleitung getroffen werden.
  • Bei Nichterscheinen des Lehrers wartet die Klasse bzw. die Lerngruppe leise vor dem Unterrichtsraum. Nach 5 Minuten benachrichtigt der Klassensprecher bzw. der Kurssprecher das Sekretariat.

2.3. Teilnahme am Unterricht

  • Die Schüler haben regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
  • Nach dreimaliger Verspätung werden die Eltern durch den Klassenlehrer benachrichtigt.
  • Die Kopfbedeckungen sind beim Betreten des Unterrichtsraumes abzunehmen und die Jacken auszuziehen.
  • Alle Schüler erscheinen zum Unterricht in sauberer und angemessener Kleidung.
  • Zum Sportunterricht sind vollständige und saubere Sportsachen mitzubringen.

Die Schüler bereiten sich auf den Unterricht vor, indem sie:

  • die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel rechtzeitig auspacken,
  • die Nutzung von Handys u.a. elektronische Geräte wird an unserer Schule eingeschränkt (s. Sonderregeln)
  • die entsprechende Bereitschaft einnehmen, dem Unterricht zu folgen.
  • Jede Störung des Unterrichts durch Fehlverhalten ist zu unterlassen. Gegebenenfalls erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
  • Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht erlaubt. Das Trinken ist nur auf Nachfrage gestattet.

2.4. Nach Unterrichtsende

  • Die letzte Klasse /Lerngruppe im Raum stellt die Stühle hoch, schließt die Fenster und führt eine Grobreinigung des Raumes durch.
  • Die Jalousien sind vom Lehrer in den Ausgangszustand zu bringen.
  • Elektronische Tafeln werden vom Lehrer ausgeschaltet und die anderen Tafeln nass gewischt.
  • Lehrkräfte melden Mängel und notwendige Reparaturen schriftlich im Reparaturbuch.

3. Schulversäumnisse

  • Bei Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen einer Nichtteilnahme am Unterricht benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule am 1. Tag bis 8.00 Uhr.
  • Bis zum 3. Tag teilen die Erziehungsberechtigten der Schule schriftlich den Grund für das Schulversäumnis (durch Krankmeldung oder ärztliche Bescheinigung) mit.
  • Bei längerem Schulversäumnis ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung beim Klassenleiter vorzulegen.
  • Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schule die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Die Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.

3.1. Erkrankung während eines Unterrichtstages

  • Erkrankt ein Schüler im Verlaufe eines Unterrichtstages, hat er sich beim Klassenlehrer zu melden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.
  • Bei Unfällen oder sonstigen akuten Erkrankungen ist jeder Lehrer weisungsberechtigt und hat das Sekretariat zu informieren: Alle zur Schule gehörenden Personen leisten Hilfe in Notsituationen.

3.2.  Freistellungsanträge

  • Stundenweises Beurlauben (z.B. Arztbesuch) ist beim Klassenlehrer zu beantragen.
  • Auf schriftlichen Antrag kann der Klassenleiter einen Schüler seiner Klasse bis zu drei Tagen beurlauben.
  • Anträge auf Beurlaubung bis zu einer Woche sind in begründeten Fällen an die Schulleitung zu stellen. Eine Bearbeitungsfrist von 14 Tagen ist zu beachten.

4. Handynutzungsregeln

Die Schule am Kirschgarten legt besonderen Wert auf eine wertschätzende, zwischenmenschliche Kommunikation und respektvollen, gewaltfreien Umgang miteinander. Um dies zu gewährleisten wird die Nutzung mobiler Endgeräte geregelt. Die Leitgedanken der nachfolgenden Nutzungsregelung sind:

 

  • die „echte“ Kommunikation und das gemeinsame Erleben der Pausen weiterhin zu fördern,
  • die Lebenswelt unserer Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen,
  • einen störungsfreien Unterricht zu garantieren
  • Schutz der Schulgemeinschaft durch legalen Umgang mit Medien
  • Täuschungen bei Schulaufgaben und Klausuren vorzubeugen.

 

§ 1

Grundsätzlich darf ein Handy mit in die Schule gebracht werden.

 

§ 2

Für in die Schule mitgebrachte private Geräte der Schülerinnen und Schüler ist jegliche Haftung durch die Schule am Kirschgarten und ihre Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder Dienstverpflichteten ausgeschlossen.

 

§ 3

Handys sind beim Betreten des Schulgeländes vollständig auszuschalten und dürfen erst beim Verlassen wieder in Betrieb genommen werden.

 

§ 4

Jede Schülerin bzw. jeder Schüler kann mit den Sorgeberechtigten entscheiden, ob das Handy entweder zu Hause bleibt oder dieses jeden Tag, vor dem Unterrichtsbeginn, abgegeben wird.

 

§ 5

Das eigene mitgebrachte Handy wird zu Unterrichtsbeginn vor der ersten Unterrichtsstunde in die Klassenbox gelegt und dann bis zum Unterrichtsende durch die Schule sicher verwahrt.  Das Handy ist durch eine von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Hülle (Socke etc.) gegen Beschädigungen zu schützen.

 

§ 6

Die Lehrkraft kann den Gebrauch des Handys in den Unterricht und Schulalltag integrieren. Dann werden die Geräte von der Lehrkraft ausgegeben. Dabei darf Schülerinnen und Schülern, die kein Handy in die Schule mitbringen, kein Nachteil entstehen.

 

 

 

§ 7

Schulbegleitende und andere Mitarbeitende nehmen ihre Vorbildfunktion wahr und nutzen ihre Handys nicht im Klassenraum. Lehrkräfte müssen aus dienstlichen Gründen stets über ihre Handys erreichbar sein, für sie ist es ein Arbeitsmittel.

 

§ 8

Alle anderen Geräte, mit denen Sprach-, Text-, Bild-, Video- oder Tondateien angefertigt und gespeichert oder übertragen werden können sind auf dem gesamten Schulgelände vollständig auszuschalten.

 

Sanktionen bei Verstößen:

  • Bei weniger schweren und einmaligen Verstößen kann die betreffende Lehrkraft es nach eigenem Ermessen bei einer Ermahnung belassen.
  • Bei der Nutzung mobiler Endgeräte entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung wird dieses immer bis zum Ende der Unterrichtszeit einbehalten und kann erst im Anschluss im Sekretariat abgeholt werden. Das betreffende Gerät ist vorher vom Besitzer auszuschalten.
  • Wird die Abgabe verweigert, erfolgt als erzieherische Maßnahme der Ausschluss vom Unterricht des weiteren Schultages.
  • Bei wiederholten Verstößen oder der Nutzung eines Zweit-, Drittgerätes ist das Handy von einem Erziehungsberechtigten abzuholen.
  • In besonders schweren Fällen (z.B. Film-/Ton-/Bildaufnahmen innerhalb oder außerhalb des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft) können, neben der Einbehaltung des Geräts, auch weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden oder schon beim ersten Vergehen eine Abholung des Geräts durch die Erziehungsberechtigten veranlasst werden.
  • Bei konkretem und schwerem Verdacht auf strafrechtlich oder zivilrechtlich relevante Vergehen im Zusammenhang mit einem Handy oder sonstigem Gerät, welches über die im §8 genannte Funktion verfügt, sind die Lehrkräfte, sofern die Betreffenden diesen Verdacht nicht entkräften, angehalten, dieses sofort zu beschlagnahmen und den Fall der Schulleitung zu melden, um die weitere Vorgehensweise zu eruieren und ggf. die Polizei einzuschalten.

 

Wir bitten Sie, die Sorgeberechtigten, ihre Kinder zu einer verantwortungsvollen Nutzung des Handys anzuleiten, zu begleiten und diese ggf. auch zu kontrollieren. Wir erwarten, dass die Erwachsenen ihre Kinder während der Unterrichtszeit nicht anrufen oder Nachrichten versenden. In dringenden Fällen sind die Kinder über das Sekretariat zu erreichen.

Diese Handynutzungsregelung stützt sich wesentlich auf das Brandenburgische Schulgesetz und andere Rechtsnormen. Form und Inhalt dieser Regelung in der vorliegenden Fassung wurden in der Schulkonferenz am 14.05.2024 beschlossen, zum 1.8.2024 In-Kraft gesetzt und sind Inhalt der Schulordnung.

5. Sonderregelungen

4.1. Rauchen

Das Rauchen und der Handel mit Zigaretten sind auf dem gesamten Schulgelände verboten (Hinweis: Das Rauchen ist gem. § 10 Abs. 1 JuSchG erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet.)

Maßnahmen bei Verstößen gegen das Rauchverbot:

a) Gespräch mit Hinweisen auf Konsequenzen

b) soziale Aufgaben (Aufräumungs- und Säuberungsarbeiten auf dem Schulgelände

c) Festlegung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

 

4.2. Drogen und Alkohol

Der Ankauf, Verkauf und die Einnahme von Drogen sowie Alkohol sind verboten. Das Betreten der Schule im Rauschzustand ist untersagt und wird mit entsprechenden Maßnahmen geahndet.

 

4.3. Waffenverbot

Waffen jeglicher Art sind an der Schule grundsätzlich verboten. Zu Waffen gehören alle Gegenstände, die anderen Personen körperlichen Schaden zufügen können (z.B. auch Springerstiefel).

 

4.4. Vandalismus

Wenn ein Schüler vorsätzlich Schuleigentum beschädigt oder verschmutzt, so haftet er bzw. die Erziehungsberechtigten für den Schaden.

6. Verstöße gegen die Schulordnung

  • Verstöße gegen die SchulO und die Sonderregeln sind meldepflichtig und werden ggf. sanktioniert!
  • Für anonyme Meldungen ist der Briefkasten neben dem Sekretariat zu nutzen.
  • Für vertrauliche Hinweise stehen die Lehrer und die Sozialarbeiterin zur Verfügung.
  • Grobe und fahrlässige Verstöße sind in der Lehrerkonferenz auszuwerten und in der Arbeit mit Schülern und Eltern aufzuarbeiten.
  • Jeder Lehrer und Mitarbeiter ist verpflichtet, im Falle eines beobachteten Verstoßes gegen die Regeln unverzüglich einzugreifen.

 

In Folge eines Verstoßes kann der Lehrer:

  • mit dem Schüler ein klärendes Gespräch führen,
  • ihm sein falsches Verhalten einsichtig machen,
  • ihn auffordern seine Auffassung zu Regeln der Schule darzulegen und zu begründen.

In Folge eines Verstoßes soll der Schüler:

  • sich bei den Betroffenen entschuldigen,
  • Hilfeleistungen für einen Einzelnen oder eine Gruppe übernehmen und
  • seinen Schaden wiedergutmachen.

7. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Einhaltung der SchulO und beziehen sich unmittelbar auf das Fehlverhalten des Schülers.

6.1.  Erziehungsmaßnahmen sind:

  • die Ermahnung
  • die Gelegenheit zur Wiedergutmachung
  • die Missbilligung des Verhaltens mit schriftlicher Mitteilung an die Eltern (Verwarnung)
  • die Übertragung von geeigneten Aufgaben, um Fehlverhalten erkennbar zu machen
  • die Wegnahme von Gegenständen, die nur an die Eltern ausgehändigt werden
  • das Nacharbeiten vom Unterrichtsstoff zu Hause oder in der Schule - Letzteres nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern

6.2. Ordnungsmaßnahmen sind:

  • der schriftliche Verweis durch Klassenlehrer oder Klassenkonferenz
  • die Überweisung in eine Parallelklasse durch die Lehrerkonferenz oder in ein gesondertes Projekt
  • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht bis zu 2 Wochen durch die Klassenkonferenz
  • die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Lehrerkonferenz durch das staatliche Schulamt
  • die Entlassung von der Schule auf Antrag der Lehrerkonferenz durch das staatliche Schulamt

6.3. Lob und Anerkennung

  • Lob, Anerkennung und konstruktive Hinweise sollten den Erziehungsberechtigten oder dem Klassenverband mitgeteilt werden.
  • Schüler, die sich beispielhaft verhalten haben, können durch eine schriftliche Anerkennung und /oder Sachprämie in einem würdigen Rahmen ausgezeichnet werden.

Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz, die Jahrgangsstufe, wenn sich das Verhalten im Rahmen einer Gruppe oder einer Klasse gewürdigt werden soll oder die Lehrerkonferenz, wenn es sich um ein gesamtschulisches Verhalten handelt.

8. Regelung beim Alarm

Stellplatz ist der Basketballplatz unserer Schule. Bei Wahrnehmung des Alarmsignales begibt sich jeder Schüler nach Anweisung des Fachlehrers auf den oben ausgewiesenen Stellplatz. Alle persönlichen Gegenstände und die abgelegte Bekleidung verbleiben im Klassenraum. Die Fenster sind zu schließen, die Türen bleiben unverschlossen. Die Feuertreppen sind nur bei Alarm zu benutzen.

9. Sonstiges

  • Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobe und Unterrichtsmitteln ist unmittelbar nach Feststellung dem Lehrer und im Sekretariat zu melden.
  • Fundsachen werden 4 Wochen aufbewahrt. Danach werden sie dem Fundbüro der Stadt Bernau im Rathaus übergeben.
  • Für Fahrräder und den Inhalt von Schließfächern übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Betriebsfremde und Gäste müssen sich im Sekretariat melden. Der Schulleiter entscheidet über eine Besuchserlaubnis.

10. Bekanntgabe der Schulordnung

Diese SchulO wird allen Lehrern, Schülern und Schülerinnen ausgehändigt. Sie ist von den Schülern und Schülerinnen und deren Erziehungsberechtigten durch Unterschrift zur Kenntnis zu nehmen.

Die Bekanntgabe der SchulO ist in den ersten Wochen des Schuljahres verbindlich und in regelmäßigen Zeitabständen aus gegebenem Anlass und bei Neuaufnahmen zu besprechen. Der Vorgang ist im Klassenbuch zu vermerken. Treten Lücken in der Schulordnung auf, bestimmt der Schulleiter im Rahmen der geltenden Richtlinien Übergangslösungen bis zur nächsten Sitzung der Schulkonferenz.

Cafeteria-Ordnung

  1. Die Cafeteria ist ein Ort der Begegnung, der Kommunikation, jedoch vorrangig der Esseneinnahme.
  2. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Cafeteria untersagt.
  3. Die Benutzung elektronischer Geräte ist in der Cafeteria nicht gestattet.
  4. Lautes Rufen, Schreien und Herumtoben ist im Interesse aller Benutzer nicht gestattet.
  5. Alle Besucher und Nutzer der Cafeteria sind für die Sauberkeit des Raumes verantwortlich. Es ist selbstverständlich, dass zu Boden gefallene Servietten, Speisereste o.ä. sofort aufgehoben und in den Müllbehälter entsorgt werden. Dies gilt auch für den Schulhof. Zuweilen führen Nachlässigkeit und Gedankenlosigkeit zu Verunreinigungen des Cafeteria-Raumes. Die Benutzer der Cafeteria sollen sich auf derartiges Fehlverhalten gegenseitig aufmerksam machen.
  6. Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme beim Anstellen in der Schlange sind allgemeine Gebote der Höflichkeit und dienen der reibungslosen Ausgabe der Speisen und Getränke. Drängler und Vordrängler können vom Einkauf ausgeschlossen werden.
  7. Anweisungen der Lehrkräfte und des Schulpersonals sind unbedingt und widerspruchslos Folge zu leisten.
  8. Einzelnen Benutzern der Cafeteria, die gegen die Regeln der Cafeteria-Ordnung, wiederholt oder in grober Weise verstoßen, kann das Betreten der Cafeteria zeitweise oder gänzlich untersagt werden.
  9. Die Öffnungszeiten der Cafeteria sind:
  • 9.00 – 11.00 Uhr geöffnet
  • 11.00 - 11.30 Uhr geschlossen
  • 11.30 - 13.30 Uhr geöffnet