Prüfungen am Ende der 10. Klasse

Prüfungsinhalte und -ablauf

Im Land Brandenburg nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien an drei schriftlichen Prüfungen (Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache) und einer mündlichen Prüfung (in einer spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnenen Fremdsprache) teil. Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erfolgen als zentrale Prüfungen. Die mündliche Prüfung in der Fremdsprache wird schulintern als Gruppenprüfung organisiert und findet im 2. Schulhalbjahr statt. Die Termine legt die Schule selbst fest. Die Teilnahme an den Prüfungen ist verpflichtend.

Zusätzlich kann freiwillig eine mündliche Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10, außer in der bereits mündlich geprüften Fremdsprache abgelegt werden.

Zwei weitere mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik können beantragt werden, wenn dadurch ein höherer Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht werden kann. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.

Aus dem Ergebnis der Prüfung wird zusammen mit der Jahresnote in den Prüfungsfächern eine Abschlussnote gebildet. Das Schwergewicht in der Abschlussnote liegt auf den Leistungen des gesamten Schuljahres.

Die Termine der zentralen schriftlichen Prüfungen sowie die der Nachschreibe-termine werden auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg veröffentlicht:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/pruefungen/pruefungen-10/pruefungstermine