Jugendmigrationsdienst

Der Jugendmigrationsdienst (JMD) ist eine Beratungsstelle für junge Menschen von 16-27 Jahren mit Migrationshintergrund. Diese Einrichtung ist ein bundesweites Programm, welches aus dem Kinder und Jugendplan des Bundes gefördert wird.

Hier erhalten Sie Hilfestellung bei allen Fragen der Integration in die Aufnahmegesellschaft in den ersten 2-3 Jahren nach der Einreise.
Besonderes Augenmerk wird dabei auf die schulische und berufliche Integration gelegt. Weiterhin wird auch im sozialen und kulturellen Bereich die erfolgreiche Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen angestrebt.

Der Hauptschwerpunkte unserer Arbeit liegt somit in der Beratung. Diese wird je nach Bedarf in Form von Einzelberatung oder anhand von Förderplänen in Form von Case Management durchgeführt. Letztgenanntes befindet sich noch in der Entwicklung.

Mehr Informationen unter: www.jmd.diakonie-barnim.de

Eingliederung fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler an unserer Schule

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunft, die kaum oder wenig deutsch sprechen, sind an unserer Schule willkommen. Bei der Aufnahme an die Schule wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten geprüft, in welcher Jahrgangsstufe die bestmögliche Förderung erfolgen kann. Sie werden dann in einer Klasse der ihrem Alter und Vorbildung entsprechenden Jahrgangsstufe unterrichtet (Regelklasse).

Schülerinnen und Schüler, deren Kenntnisse der deutschen Sprache eine erfolgreiche Teilnahme am gesamten Unterricht nach der für die Schulform und Jahrgangsstufe geltenden Stundentafel noch nicht ermöglichen, erhalten eine gezielte Förderung

•    zusätzlichen Deutschunterricht in den schulischen DaF/DaZ-Gruppen
•    Maßnahmen im Rahmen des Projektes bildungsunterstützende Maßnahmen am Lernort Schule

Ziel unserer Bemühungen ist es, diesen Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen uns so die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss zu schaffen. Dabei prüfen wir auch

•    das Ablegen einer Sprachfeststellungsprüfung in der Muttersprache als Ersatz für die erste oder zweite Fremdsprache
•    das Ablegen des deutschen Sprachdiploms als Voraussetzung für die weitere Schulbildung oder die berufliche Ausbildung

Wichtig ist uns auch die Integration dieser Kinder und Jugendlichen in ihren Klassen und in der Schulgemeinde

Ansprechpartner für weitergehende Informationen und Beratung:

Frau Hesse, Herr von der Heyde, Herr Schuster